Falls Sie einen Antrag bei der Hinterlegungsstelle gestellt haben und zur Einzahlung des Hinterlegungsbetrages aufgefordert wurden, ist die nachfolgende Kontonummer zu verwenden.

Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die
Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ), 59061 Hamm mit folgender Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justiz
Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10     BIC: MARKDEF1440

Geben Sie bitte als Verwendungszweck das Hinterlegungsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an (zum Beispiel: Amtsgericht Gelsenkirchen 1 HL 123/13).