Ab dem 01.Januar.2016 ist das Amtsgericht Gelsenkirchen für das ganze Gebiet der Stadt Gelsenkirchen zuständig, da das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer aufgehoben ist.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen gehört zum Bezirk des Landgerichts Essen im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.


Achtung:

In Registerangelegenheiten ist das Amtsgericht Gelsenkirchen über den Amtsgerichtsbezirk hinaus zuständig, und zwar auch für die Bezirke der Amtsgerichte Dorsten, Marl, Gelsenkirchen-Buer, Bottrop und Gladbeck.